Video Buster ist einer der wenigen Online-Videotheken, die nach den großen Aufkäufen übrig geblieben sind. Genau wie Lovefilm machen sie jetzt ein sehr gutes Angebot für Neukunden und das Schöne dabei ist, dass es nicht gekündigt werden muss (im aLaCarte-Verleih).
- 10 € Startguthaben bei Videobuster mit Gutscheincode “konsolen” – reicht z.B. für 2 DVDs – 7 Tage inkl. Porto
- gültig bis 31.10.09
Die Anmeldung läuft ganz normal über videobuster.de. Das Feld “Werber” habe ich freigelassen. Ob es sich mit dieser Aktion kombinieren lässt, weiß ich leider nicht genau, aber es heißt, dass sowohl Werber als auch Geworbener 5 € Guthaben bekommen.
Wichtig ist dabei, als Verleihmodell “aLaCarte” auszuwählen – alle anderen muss man kündigen. Damit kann man 2 DVDs kostenlos für 7 Tage ausleihen (kostet sonst 6,90 €). Mit den restlichen 3,10 € Guthaben kann man allein leider nichts anfangen, aber wer weiter Kunde bleiben möchte, kann sie noch verwerten.
2 DVDs kostenlos ausleihen
Hat man sich also angemeldet, muss man auf der Verleihseite auch im aLaCarte-Modell seine Kontodaten angeben. Wahrscheinlich möchte Videobuster damit verhindern, dass man die beiden Filme ewig zuhause hält. Der Versand zurück ist relativ problemlos, denn vorfrankierte Rückumschläge werden mitgeliefert.
Das heißt: Wer die beiden DVDs pünktlich zurückschickt, bezahlt nichts. Die 10 € Guthaben können problemlos verbraucht werden (wurde mir auch gerade nochmal von der Hotline bestätigt).

29. Oktober 2009 



23 Kommentare
Danke Scarx
Moin moin.
Spiele müssten damit doch auch funktionieren oder?
jap, Filme und Games
Gehen auch vllt. 15 Euro Gutschrift? Bei der Anmeldung kann man 5 Euro Startguthaben als Aktion wählen. Sobald man angemeldet ist, kann man auch auf der Hauptseite Gutscheine einlösen.
15 € sind nicht möglich. Der Gutschein “konsolen” ist nur für Neukunden – hab’s getestet.
Muss man da seine richtige Kontonummer angeben?
falls du vor hast mehr als den gutschein zu benutzen denk ich mal schon. sonst fällt das sicher nicht auf
Thx @ Maxx
Ihr wisst aber schon, dass die locker direkt prüfen können, ob die Kontodaten überhaupt existieren?!
Dort falsche Daten anzugeben ist illegal!
Maxx: Du solltest Dich mit deinen insgesamt qualitativ echt minderwertigen Beiträgen und Anstiftung zu illegalen Tätigkeiten, für die man sogar in den Knast wandern kann, zurückhalten.
Wenn Du das so machen willst, okay. Aber rein theoretisch könnte man Dich allein schon für die Aussage hier verklagen.
Pure Dummheit.
Ich würde auch keinesfalls falsche Kontodaten angeben.
@Alex
Ja sicher kommt man dafür in den Knast. *kopfschüttel*
Kannst Du mir auch sagen wofür? Schaden entsteht ja niemandem.
Schliesslich gibt man (Du eventuell nicht) auch öfter falsche Daten (zB Name, Anschrift, Alter, etc) an. Und das Kontodatum geht auch keinen etwas an. Man erschleicht sich dadurch ja keinen Vorteil zum Nachteil eines anderen.
So ein dummes Geschwätz.
Schaden entsteht niemandem?
Natürlich im ersten Moment nicht.
Wenn Du aber mal die Augen aufmachst, ist das schlicht Urkundenfälschung. Ganz zufällig arbeite ich bei einer Bank und weiß daher, wie einfach es ist, nachzuvollziehen, ob eine bestehende Kontoverbindung zum Namen passt.
Noch dazu kommt: Du gibst falsche Daten an, um DICH selbst zu schützen.
Angenommen, der Anbieter entpuppt sich als Abzocker… dann wird einem anderen Menschen der vll. nie seine Kontodaten dort hinterlegt hat, Schaden entstehen. Und dann?
Demnach sollte euch allen einleuchten, dass es VÖLLIG sinnfrei ist, falsche Daten einzugeben, da im Ernstfall eh wieder auf euch zurückgekommen wird.
Ach ja “Konto”. Du wolltests ja nicht glauben, aber TATSÄCHLICH:
Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden, und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden in der Absicht, den Rechtsverkehr zu täuschen. Die Urkundenfälschung ist im deutschen Recht nach § 267 StGB strafbar. Die Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Du arbeitest zufällig bei einer Bank? LOL!
Und wer will bei einem Zahlendreher einen Vorsatz nachweisen?
Und den Schaden hast Du auch noch nicht begründet. Warum sollte denn eine Company etwas abbuchen wenn es kostenlos ist?
Die Katze beisst sich in den Schwanz. Denk mal drüber nach.
Lieber Konto.
Eben. Das ist das, was ich von Anfang an sagen wollte…
WIESO solltest Du Falschangaben machen?
Zitat: “Warum sollte denn eine Company etwas abbuchen wenn es kostenlos ist?”
Wieso gibst Du nicht Deine echten Daten an und gibst Ruhe. Da hätten wir alle mehr davon… So eine überflüssige Diskussion…
Ich finde nur, sich darüber zu unterhalten, ob es jetzt “ok” ist oder nicht, falsche Daten anzugeben, passt hier nicht rein. Geh zu Gulli oder sonstwohin, aber hier gehts um Schnäppchen, nicht um Urkundenfälschung…
Übrigens: Vorsatz muss Dir nicht nachgewiesen werden. Du bist dazu verpflichtet, Dich zu vergewissern, dass die eingegebenen Daten korrekt sind.
Also musst DU nachher nachweisen, warum da jetzt ein Zahlendreher war, und nicht die. So ist das nunmal vorm Zivilgericht…
Bla bla bla…
Rechtliche Fragen kann man nicht klären, wenn man nur einige §§ des BGB kennt.
Ob falsches Konto oder falsches Geburtsdatum (solange man nicht vorgibt über 18 zu sein, obwohl man das nicht ist) dafür kann man nicht belangt werden. Ich gebe auch keine richtige Kontonummer an.
Urkundenfälschung… ich schmeiss mich weg.
Selbstverständlich darf man eine falsche Bankverbindung nicht angeben, wenn was abgebucht werden soll. Aber davon hat hier keiner gesprochen…
Mein Gott, begreift ihr nicht, dass es eigentlich ums Prinzip geht?
Wenn ihr doch selbst sagt, dass ihr nichts zu befürchten habt, zudem das Recht habt, eventuelle Lastschriften zurückbuchen zu lassen innerhalb von 6 Wochen, dann besteht doch gar kein Grund, falsche Kontodaten anzugeben. Wieso kommt dann diese Frage überhaupt auf?!?
Ich würde hier nur keine echten Daten angeben, wenn ich befürchten würde, dass diese Firma eventuell Buchungen durchführt, die von mir nicht gewollt sind.
Also… Ich bin raus aus der Diskussion.
@Shax
“Also… Ich bin raus aus der Diskussion.”
Das kannst Du doch nicht tun Herr Oberlehrer
Ach, leck mich doch
Du gibst also jedem deine Bankverbindung? Solange ich den Shop nur testen will brauchen die meine Bankverbindung nicht.
Ich hab dich schon vor Augen, wenn Dich jemand auf der Strasse um “nen Euro” anschnorrt und du zu ihm sagst… Hier hast auch gleich meine Bankverbindung für den Fall der Fälle
Also ich finde beide Argumente haben ihre Gültigkeit. Denn bedenkt mal, dass in letzter Zeit sehr viele Shops und Datenbanken gehackt wurden. Und wer garantiert, dass die Daten dort sicher sind? Bis jetzt gibts doch gar keine genormten und verbindlichen Sicherheitsvorschriften. Ich bin in letzter Zeit daher auch vorsichter geworden. Es wird wohl offensichtlich wenn man z.B. 12345678 als Kto und BLZ angibt, dass diese nicht richtig ist.
Generell ist es aber auch so, dass Diebe und Betrüger mit der reinen Bankverbindung gar nichts anfangen können. 1. kann abgebuchtes Geld wieder zurück geholt werden und 2. können Betrüger zurück verfolgt werden.
Dennoch … lieber auf der sicheren Seite sein.