post Kategorie: Leatherman post Kommentare (7) post 23. August 2009

Update am 23.08.09: Es gibt Nachschub:

- Ende Update -

Die Leatherman Multitools werden allerorts gelobt. Enthalten sind Klinge, Schraubendreher, Dosenöffner, Zange, Drahtschneider und 14 weitere Werkzeuge, die fürs Camping, den Outdoor-Einsatz aber auch für handwerkliche Tätigkeiten generell praktisch sind. Bei Amazon gab es sie schon des öfteren im günstigen Bundle und jetzt ist es wieder so weit.

Alle Leatherman Produkte haben 25 Jahre Garantie. Bei allen Vergleichspreisen habe ich das Lederholster nicht mitgerechnet, weil es teilweise schlechte Kritiken bekommt (Idealopreis: 21 €).

Das hochwertigste Modell von Leatherman ist das Charge TTi. Es ist aus Titan gefertigt (leichter und bessere Haptik) und besitzt 2 Klingen. Einen sehr guten Vergleich findet man hier. Das Resultat: Wer es sich leisten kann, greift zum Charge TTi. Das Core/Wave reicht aber auch.

Leatherman Multitool “Charge TTi” (Titan)

charge

Bei diesem Set bekommt man die Taschenlampe sozusagen gratis dazu. Dabei handelt es sich sogar um ein hochwertiges Modell mit LED (”LiteXpress Workx 500″). Die Workx 500 leuchtet sehr hell und ein Satz Batterien reicht für bis zu 12 Stunden (laut Kunden- und nicht laut Herstellerangaben!).

Leatherman Multitool Core

leather

Der Marketplace-Händler 4Tools kombiniert hier mit dem günstigeren Leatherman Core und einer Maglite zwei klassische Outdoor-Helferlein. Im Vergleich zum teureren ChargeTTi fehlt ihm die zweite Klinge, und es wiegt mit 307 g genau 75 Gramm mehr. Das Core ist also das Werkzeug der Wahl für alle, die zum bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis kaufen möchten.

Zur LiteXPress X-Tactical findet man leider keine Erfahrungsberichte. Es handelt sich ebenfalls um eine LED-Taschenlampe, sie hat aber nur 80 Lumen Leuchtstärke (bei der Maglite fehlt die Angabe leider).

Leatherman Multitool Wave

wave

7 Kunden vergeben 4,5 Sterne.

Leatherman Einhandmesser

1hand

Laut Kundenrezensionen ist das Messer sehr scharf und ein Jäger ist sehr zufrieden damit (4 Sterne). Es versteht sich fast von selbst, aber für den Besuch im Fußballstadion sollte man das besser zuhause lassen. Laut Waffengesetz braucht man ein “berechtigtes Interesse”, zum Beispiel Camping oder die Jagd. Aber dass das wöchentliche Fußballspiel dazu zählt, wage ich doch zu bezweifeln ;)

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7 Kommentare

Hier nochmal der Gesetzestext:

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Ein allgemein anerkannter Zweck sind wohl Camping und andere Outdoor-Aktivitäten. Nur unter Menschenmassen sollte man sich mit einem Leatherman nicht begeben, dann könnte es wohl Probleme geben.

1 admin geschrieben am 18. August 2009 - 11:50

also ich hab noch kein leatherman mit ner klingenlänge >12cm gesehen ;)

2 ingo74 geschrieben am 18. August 2009 - 12:04

Ja, ich hab vorhin nachgeguckt, die Leathermans sind wohl 9,5 cm, aber ist ja schon knapp. Wenn ein Polizist sich nicht 100% auskennt könnte er die Leathermans in die Kategorie der verbotenen Messer stecken

3 admin geschrieben am 18. August 2009 - 12:08

nein wird er nicht, ausser du hast das bei öffentlichen veranstaltungen wie demos etc dabei….

4 ingo74 geschrieben am 18. August 2009 - 12:17

Der Gesetzestext ist falsch ausgelegt!

Das Messer darf mit einer Hand nicht zu öffnen sein. Das ist der Fall, wenn an der Klinge so ein Knubbel ist. Das Steens lässt sich nicht mit einer Hand öffnen und wird daher vom Verbot des bei-sich-führens nicht erfasst!

5 baboon geschrieben am 18. August 2009 - 13:23

@ingo74: das mein ich ja. Aber da nimmt man besser nicht mal ein Taschenmesser mit oder bleibt einfach zuhause :D

6 admin geschrieben am 18. August 2009 - 17:17

“Es versteht sich fast von selbst, aber für den Besuch im Fußballstadion sollte man das besser zuhause lassen. Laut Waffengesetz braucht man ein “berechtigtes Interesse”, zum Beispiel Camping oder die Jagd. Aber dass das wöchentliche Fußballspiel dazu zählt, wage ich doch zu bezweifeln ;)

Grandioser Kommentar! :)
Womit soll ich denn meine Stadionwurst teilen? :D
Aber stimmt schon: ich wurde mal vor Jahren mit nem Mini-Taschenmesser nicht ins Stadion rein gelassen.

7 luchs geschrieben am 25. August 2009 - 01:59
Spring zum Ende der Seite und schreibe einen Kommentar. Pings sind z.Zt. nicht erlaubt.

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