BGH: Bearbeitungsentgelte für Kredite sind nicht zulässig - können zurückverlangt werden
Schnäppchenfuchs
30. Okt. 2014, 18:00
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BGH: Bearbeitungsentgelte für Kredite sind nicht zulässig - können zurückverlangt werden

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Mit dem Thema Kredit hat sich wohl fast jeder schon einmal auseinandersetzen müssen – sei es für die Finanzierung des Studiums, eines Autos oder gar eines eigenen Hauses. Einige Onlineshops und Händler bieten Kredite ja auch an, um es ihren Kunden zu ermöglichen, sich über einen bestimmten Zeitraum einen neuen Fernseher oder die Wohnungseinrichtung leisten zu können.

Dabei war es bei Banken früher häufig der Fall, dass zu den eigentlichen Zinsen auch noch Bearbeitungsgebühren bzw. -entgelte berechnet wurden. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof jedoch, dass diese für den Kunden zusätzlichen Kosten unzulässig sind.

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  • BGH: Bearbeitungsentgelte für Kredite sind nicht zulässig
  • diese können ab sofort zurückgefordert werden
  • rückwirkend seit: 29. Oktober 2004

Interessant wird es nun, weil der BGH am Dienstag ein weiteres Urteil (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) zu diesem Thema gefällt hat. Es ist ab sofort möglich, dass Kunden, die eine solche Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, diese zurückfordern können – und zwar auch rückwirkend für Kreditverträge, die seit 2004 abgeschlossen wurden.

Wie kann ich die Bearbeitungsgebühren zurückfordern?

Wenn ihr zu denjenigen gehört, denen unzulässigerweise eine Bearbeitungsgebühr abverlangt wurde, dann solltet ihr euch rechtzeitig per Einschreiben und Rückschein an eure Bank bzw. das ausstellende Kreditinstitut wenden. Am einfachsten sollte dies wohl sein, wenn ihr die Vorlage von der Verbraucherzentrale NRW nutzt und diese mit den Daten eures Kreditvertrages ausfüllt. Aufgrund der Verjährung (siehe unten) solltet ihr der Bank eine Frist setzen, in der sie zu antworten hat – 2 bis 3 Wochen sind hier in etwa angemessen.

Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren könnt ihr noch einen Zinsausgleich in Höhe von 4% geltend machen.

Verjährung

Das Problem an der Geschichte mit der Zurückerlangung eurer Kosten ist die Verjährung – nach exakt 10 Jahren auf den Tag genau sind eure Ansprüche nämlich erloschen. Als frühester Termin wird dabei der 31.12.2014 genannt. Bis dahin habt ihr also im Falle eines im Jahr 2004 abgeschlossenen Kreditvertrages Zeit, eure Gebühren zurückzuverlangen.

Wahrscheinlich ist den Banken auch daran gelegen, diese Frist ggf. verjähren zu lassen, denn als rechtskräftig gilt nicht das Datum, an dem ihr euren Brief verschickt habt. Falls eure Bank also nicht schnell genug antwortet, solltet ihr zunächst einen Ombudsmann aus dem Bankenverband einschalten, da dieser kostenlos für euch arbeitet und die Verjährung hemmt. Andernfalls gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass ihr euch an einen Anwalt bzw. das Gericht wendet.

Für alle Kunden, die seit dem Jahre 2012 einen Kredit mit Bearbeitungsgebühren abgeschlossen haben, gilt eine Frist von 3 Jahren bis zum Ende des jeweiligen Jahres, in der ihr eure Rückforderung geltend machen könnt. Habt ihr also vor genau einem Jahr einen solchen Kreditvertrag unterschrieben, hättet ihr noch bis Ende 2016 Zeit.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Zuerst einmal gilt die Regelung nur für Verbraucherdarlehen und nicht für gewerbliche Kredite. Eine Abschlussgebühr bei Bausparkassen ist ebenfalls zulässig – genauso ausgenommen werden Kredite der KFW und Kredite der Targobank mit “einmaligem lauf­zeit­unabhängigem Indivi­dualbeitrag”.

Weitere Informationen

Natürlich können wir euch über solche Themen hier nur grob informieren. Falls diese Konstellation allerdings auf euch zutrifft, solltet ihr über rechtliche Schritte nachdenken und ein paar weiterführende Quellen aufrufen. Ich habe euch mal noch ein paar Anlaufstellen hinzugefügt:

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Kommentare (0)

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Anonym
01.11.2014, 09:12

Hier sind nochmal die wichtigsten Zahlen und Fakten zusammengefasst: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7131673-bgh-urteil-kreditgebuehren-sache-verjaehrungsfristen

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Anonym
31.10.2014, 15:44

@bwl-student - Viel Spaß nach deinem Studium. Gibts eigentlich kein Auswahlverfahren mehr bevor man Steuergelder an der Uni verbrennen darf? Die Aussage es würde nur Verbraucherdarlehen betreffen ist falsch. Die Begründung des BGH-Urteils bezieht sich auf ALLE Arten von Darlehen, OHNE Einschränkungen. Somit sind auch Unternehmer und Häuslebesitzer mit Solaranlage (sind somit auch gewerblich) ebenfalls von diesem Urteil betroffen. Geklagt hat jeweils ein Kunde mit einem Verbraucherdarlehen - darauf bezog sich auch das eigentliche Urteil. Das kommt hier immer in den Medien so rüber als würde es auch nur Verbraucher betreffen, wurde aber, wie gesagt nirgends eingeschränkt, denn 307 BGB gilt ja auch für Unternehmer. Bei Bausparverträgen erhält die Bausparkasse am Anfang in der Ansparphase eine Abschlussgebühr. Das ist die Provision des Vermittlers (Bausparberaters) und ist rechtens - das hat auch nichts mit Kreditbearbeitungsgebühren zu tun. Das würde das eigentliche Bauspardarlehen betreffen, sofern man es später in Anspruch nimmt. Dort sind Gebühren nicht erlaubt. Strittig sind noch die KfW und Förderbank-Kredite. Es gibt ein anhängiges BGH-Verfahren, welches leider erst irgendwann 2015 geurteilt wird. Solange sollte man die Verjährung stoppen mit einem Brief an den jeweiligen Ombudsmann. Das Verfahren ist kostenlos und es ist eigentlich egal wie es ausgeht. Das Schlichterverfahren ist nicht bindend (für keine Seite) und eignet sich aber super um KOSTENLOS eine evtl. anstehende Verjährung zu hemmen.

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Anonym
31.10.2014, 05:04

Gefunden. Geht nur um die Abschlussgebühr. Und zu unserem Studenten. Dann will ich mal sehen wie Sie eben einen Motorschaden mal eben aus der Portokasse bezahlen, oder ist Papa wieder zur Stelle gewesen...

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Anonym
31.10.2014, 05:00

Geht es um die Bearbeitungsgebühren beim Abschluss, oder um alle. Hatte mal die Raten erhöht und hat direkt 40€ gekostet

Antworten
Anonym
31.10.2014, 03:07

Müssen Sie als Student mit massig Arbeitserfahrung ja wissen.

Antworten
Anonym
30.10.2014, 23:23

Wer vernünftig arbeitet, der braucht keinen Kredit. Das sind nun mal die Fakten.

Antworten
Anonym
30.10.2014, 22:44

oder Ombudsmann aus dem Bankenverband kontaktieren, steht auch im Artikel, damit stoppt die Verjährung

Antworten
Anonym
30.10.2014, 21:32

@anonymous: Das stimmt leider nicht. Ein normales Schreiben hält die Verjährung nicht auf. Es muss ein gerichtlicher Mahnbescheid sein oder eine Klage. Beides ohne Anwalt schwierig.

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Anonym
30.10.2014, 21:06

würde mich nie an die bank binden wollen

Antworten
Anonym
30.10.2014, 20:58

Sorry, Dienstag

Antworten
Anonym
30.10.2014, 20:57

Das Urteil ist von Donnerstag ... Im Mai gab es eins mit 3 Jahren verjährung

Antworten
Anonym
30.10.2014, 20:50

Don't feed the troll...

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