Da kann man schon fast daran denken, das Zeitschriften abonnieren zum Beruf zu machen. Direkt im verlagseigenen Shop von Axel Springer – an Seriosität also kaum zu überbieten – gibt es ein Bombenangebot für die Fernsehzeitschrift aus alten Zeiten:
- Funk Uhr
- Jahrespreis: 57,20€
- Prämie: 70€ Barprämie als Verrechnungsscheck
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- effektiv -12,80€ für 1 Jahr Funk Uhr (Gewinn!)
Wie immer bestellt man das Angebot sozusagen zu Zweit. Die zweite Person trägt man als Werber ein, der die Prämie entgegennimmt. Wenn der Werber im selben Haushalt wohnt oder man mit ihm verheiratet ist, spielt aber keine Rolle – es darf nur nicht ein- und dieselbe Person sein. Die Prämie kommt ca. 4-6 Wochen nachdem der Abonnent den Jahrespreis von 57,20€ bezahlt hat.
Die Funk Uhr ist eine Fernsehzeitschrift, die eher die ältere Zielgruppe anspricht. Mit einer Auflage von 544.535 Exemplaren im Quartal 3/2011 ist sie aber relativ groß.
Kündigung
Das Abo verlängert sich automatisch, kann aber ab dem 2. Jahr jederzeit zum nächsten Heft gekündigt werden. Axel Springer wendet also die kundenfreundliche Regelung an. Somit ist es auch kein Problem, die Kündigung telefonisch auszusprechen:
- Hotline: 01805/015298
- Anschrift: FUNK UHR Kundenbetreuung, Brieffach 4460, 20350 Hamburg

15 Kommentare zu diesem Artikel
11. Februar 2012, 00:21 | #1
kann es sein das die sky nicht drinnen hat? kann ich mir fast nicht vorstellen
11. Februar 2012, 00:29 | #2
Sky? Ist das nicht dieses neue?
Ich glaube da wäre die Zeitschrift hier passender
http://www.schnaeppchenfuchs.com/blog/zeitschriftenabos/knaller-tv-movie-mit-dvd-oder-tv-movie-digital-mit-dvd-fur-effektiv-1e-mit-barpramie
11. Februar 2012, 01:16 | #3
Danke!
11. Februar 2012, 02:02 | #4
Wie funktioniert der Verrechnungscheck? Mein “Werber” erhält ihn ja, kann ich ihn dann trotzdem problemlos einlösen?
11. Februar 2012, 05:59 | #5
Naja, dann lass doch einfach deinen Werber die Zeitschrift erhalten…
11. Februar 2012, 08:38 | #6
Leute gibbet *kopfschüttel
Auf so einfache Ideen zu kommen wie sich vom Werber die 90 Euro geben zu lassen und er mit dem Scheck macht was er will kann man ja von alleine nicht kommen, oder !??
*nochmal Kopfschüttel
man man man
11. Februar 2012, 11:01 | #7
Wenn man de Werber aber den “Aufwand” ersparen möchte den Scheck einzulösen (Er muss ja extra zur Bank, oder man muss 55c fürs Porto zahlen) geht das auch.
Einfach den Scheckempfänger auf der Rückseite unterschreiben lassen.
Dann kann ihn auch jeder andere einlösen.
Gruß
Sodaplexus
11. Februar 2012, 11:22 | #8
Vielen Dank, meine Großeltern werden sich freuen…
13. Februar 2012, 15:32 | #9
So, jetzt hätte ich mal ne Frage!
Wieso schickt mir der Lesershop24 eine Bestätigung einer Bestellung, wenn ich der Werber bin?
13. Februar 2012, 22:50 | #10
das selbe ist bei mir auch passiert. ist der laden wirklich seriös?
13. Februar 2012, 23:59 | #11
@ Don : Mal ganz ruhig mit den jungen Pferden! Das war nichts mehr als ne normale Frage. Is mir auch klar, dass, wenn z.B. der Werber meine Eltern sind, ich problemlos den Check von Ihnen erhalten kann. Ich selbst hatte bisher noch nie einen Verrechnungschek in den Händen, daher mein Post.
15. Februar 2012, 22:38 | #12
sonst noch wer das selbse problem?
28. Februar 2012, 00:30 | #13
Der Lesershop hat heut bei mir 14,30€ abgehoben. Keine Ahnung, wo dieser Betrag herkommt.
28. Februar 2012, 11:46 | #14
Scheinbar ist das die Zahlung für das erste Quartal.
28. Februar 2012, 14:59 | #15
Habe heute ne Rechnung über 5,50€ bekommen! Hab aber Bankeinzug gemacht? Hat noch jemand das selbe Problem?